Testpflicht für medizinische und pflegerische Dienstleistung entfällt

Ab 1.10.2021 entfällt mit der neuen Coronaschutzverordnung die Testpflicht für medizinische und pflegerische Dienstleistung. Also dürfen Patienten mit Rezept wieder ohne Test physiotherapeutisch behandelt werden. Für Rehasport, Präventionskurse und Fitnessstudio gilt weiterhin die 3G-Regel.

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