NUR 3G

Für den Bereich der Physiotherapie, die Trainingsfläche und den Kursbereich gemäß der Corona-Schutzverordnung vom 17.08.2021 (in der ab dem 15.09.2021 gültigen Fassung) sind wir dabei zur Einhaltung der sogenannten 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) verpflichtet:

  • Nachweis über den vollständigen Impfschutz
  • Nachweis über eine vollständige Genesung, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis über einen PoC-Schnelltest („Bürgertest“), PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden
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