Corona Update

Liebe Teilnehmer am Fitnesstraining und Rehabilitationssport, die neueste Corona Schutzverordnung ist gestern veröffentlich worden.

Diese verlangt für Sport im Innenbereich weiterhin die 2G plus Regel.  Das bedeutet zusätzlich zur Immunisierung den Nachweis eines negativen Schnelltest Ergebnisses (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) und für Genesene innerhalb von 3 Monaten gilt diese Regel ab Donnerstag, den 13.1.2022 nicht mehr. Es ist kein weiterer Testnachweis nötig.

Für den Heilmittelbereich ändert sich diesbezüglich nichts. Dies bedeutet, dass Physiotherapie wie bisher und auch das Training auf Rezept (KGG oder T- Rena) weiterhin ohne Testnachweis möglich ist. Auch die Maskenpflicht in den Kursen und während des Trainings gilt weiterhin (mit Ausnahme für die Teilnehmer am Herzsport).

Mit sportlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,

Andreas Fischer

Corona News – Januar 2022

Liebe Teilnehmer am Fitnesstraining und Rehabilitationssport,

nach den Feiertagen holt uns die Realität in Form der neuen Corona Schutzverordnung ein. Diese verlangt für Sport im Innenbereich ( auch für den ärztlich verordneten Rehabilitationssport) seit heute die 2G plus Regel.  Das bedeutet zusätzlich zur Immunisierung den Nachweis eines negativen Schnelltest Ergebnisses (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Für den Heilmittelbereich ändert sich diesbezüglich nichts. Dies bedeutet, dass Physiotherapie wie bisher und auch das Training auf Rezept (KGG oder T- Rena) weiterhin ohne Testnachweis möglich ist.

Bleiben Sie gesund.

Andreas Fischer

2G-Regel

Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,

In § 4 (2) ff. der Coronaschutzverordnung sind die Zugangsbeschränkungen und Testpflichten für Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten und somit auch für den Freizeitbereich und den Sport geregelt. Allgemein gilt ab dem 24.11.2021: Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportstätten) ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung gestattet. Somit ist der gesamte Amateursport nur noch immunisierten Personen (nachweislich geimpft oder genesen) vorbehalten.

Auf Grund der neuen Verordnung gilt damit, für alle Teilnehmer am Fitnesstraining, Rehabilitationssport (auch mit ärztlicher Verordnung) und unseren Präventionskursen ohne Rezept, die 2G Regel. Davon ausgenommen sind weiterhin u.a. alle Patienten, die mit einem Heilmittelrezept oder T-RENA behandelt werden.

Falls noch nicht geschehen melden Sie sich bitte bei uns mit den aktuellen Nachweisen.

Ansonsten freuen wir uns, dass der Therapie-, Kurs- und Trainingsbetrieb mit den bekannten Einschränkungen weiter stattfinden kann!

Bleiben Sie Gesund

Ihr körperRAUM Team