Ab 1.10.2021 entfällt mit der neuen Coronaschutzverordnung die Testpflicht für medizinische und pflegerische Dienstleistung. Also dürfen Patienten mit Rezept wieder ohne Test physiotherapeutisch behandelt werden. Für Rehasport, Präventionskurse und Fitnessstudio gilt weiterhin die 3G-Regel.
NUR 3G
Für den Bereich der Physiotherapie, die Trainingsfläche und den Kursbereich gemäß der Corona-Schutzverordnung vom 17.08.2021 (in der ab dem 15.09.2021 gültigen Fassung) sind wir dabei zur Einhaltung der sogenannten 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) verpflichtet:
- Nachweis über den vollständigen Impfschutz
- Nachweis über eine vollständige Genesung, nicht älter als 6 Monate
- Nachweis über einen PoC-Schnelltest („Bürgertest“), PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden
CORONA UPDATE – August 2021
Liebe Teilnehmer am Rehasport, an den Sportkursen und im Fitnessstudio,
die gute Nachricht vorweg: körperRAUM wird trotz steigender Fallzahlen weiter Fitnesssport und Rehabilitationssport anbieten.
Wir befinden uns ab morgen, also Freitag, den 13.8.2021 in Bonn in der Inzidenzstufe 2. Das bedeutet, dass alle Besucher der Kurse und des Trainingsraumes einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) erbringen müssen oder geimpft oder genesen sein müssen. Falls Sie die Genesung oder die Impfung noch nicht bei uns nachgewiesen haben, holen Sie das bitte bei Ihrem nächsten Besuch nach.
Beachten Sie bitte auch weiterhin, dass das Tagen einer medizinischen Maske und der Mindestabstand von 1,5m im Gebäude Pflicht ist.
Ich hoffe, dass wir alle gesund bleiben und den für die Gesundheit so wichtigen Sport ohne weitere Beschränkungen durchführen können.