2G-Regel

Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,

In § 4 (2) ff. der Coronaschutzverordnung sind die Zugangsbeschränkungen und Testpflichten für Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten und somit auch für den Freizeitbereich und den Sport geregelt. Allgemein gilt ab dem 24.11.2021: Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportstätten) ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung gestattet. Somit ist der gesamte Amateursport nur noch immunisierten Personen (nachweislich geimpft oder genesen) vorbehalten.

Auf Grund der neuen Verordnung gilt damit, für alle Teilnehmer am Fitnesstraining, Rehabilitationssport (auch mit ärztlicher Verordnung) und unseren Präventionskursen ohne Rezept, die 2G Regel. Davon ausgenommen sind weiterhin u.a. alle Patienten, die mit einem Heilmittelrezept oder T-RENA behandelt werden.

Falls noch nicht geschehen melden Sie sich bitte bei uns mit den aktuellen Nachweisen.

Ansonsten freuen wir uns, dass der Therapie-, Kurs- und Trainingsbetrieb mit den bekannten Einschränkungen weiter stattfinden kann!

Bleiben Sie Gesund

Ihr körperRAUM Team

CORONA UPDATE – August 2021

Liebe Teilnehmer am Rehasport, an den Sportkursen und im Fitnessstudio,

die gute Nachricht vorweg: körperRAUM wird trotz steigender Fallzahlen weiter Fitnesssport und Rehabilitationssport anbieten.

Wir befinden uns ab morgen, also Freitag, den 13.8.2021 in Bonn in der Inzidenzstufe 2. Das bedeutet, dass alle Besucher der Kurse und des Trainingsraumes einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) erbringen müssen oder geimpft oder genesen sein müssen. Falls Sie die Genesung oder die Impfung noch nicht bei uns nachgewiesen haben, holen Sie das bitte bei Ihrem nächsten Besuch nach.

Beachten Sie bitte auch weiterhin, dass das Tagen einer medizinischen Maske und der Mindestabstand von 1,5m im Gebäude Pflicht ist.

Ich hoffe, dass wir alle gesund bleiben und den für die Gesundheit so wichtigen Sport ohne weitere Beschränkungen durchführen können.

CORONA UPDATE: 16.06.2021

Liebe Teilnehmende am Gerätetraining – Vertrag

wir freuen uns ab Montag, den 21.06. wieder für Mitglieder öffnen zu können. Dies ist leider nur mit Einschränkungen, die zum Schutz vor Infektion vorgeschrieben werden, möglich.

Im Einzelnen bedeutet dies für Sie:

  • Ein Schnelltestergebnis (höchstens 48 Stunden alt) von zugelassenen Teststellen ist zu jedem Termin vorzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn Sie genesen oder vollständig geimpft sind und dies nachweisen können.
  • Terminvereinbarung ist notwendig: Schicken Sie uns eine Email mit Ihrem Terminwünschen oder rufen Sie uns an
  • Trainingszeitbeschränkung auf 1 Zeitstunde und max. 2x die Woche: Damit die maximale Besucherzahl nicht überschritten wird und der Sicherheitsabstand von 1.5 m eingehalten werden kann.
  • Maskenpflicht.
  • Umkleiden sind maximal für 2 Personen geöffnet.
  • Bitte benutzen Sie beim Betreten der Einrichtung Desinfektionsmittel oder waschen sich die Hände.
  • Bei Anzeichen einer Erkältung, Husten oder Erkrankung bleiben Sie bitte zu Hause und sagen den Termin ab.

Diese Maßnahmen sind gültig unter dem Vorbehalt, dass sich die Regeln mit der offiziellen Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr ändern.

Wir freuen uns sehr, dass wir sie wieder in unserer Einrichtung begrüßen dürfen.

Regina Köhler und Andreas Fischer