Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,
In § 4 (2) ff. der Coronaschutzverordnung sind die Zugangsbeschränkungen und Testpflichten für Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten und somit auch für den Freizeitbereich und den Sport geregelt. Allgemein gilt ab dem 24.11.2021: Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportstätten) ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung gestattet. Somit ist der gesamte Amateursport nur noch immunisierten Personen (nachweislich geimpft oder genesen) vorbehalten.
Auf Grund der neuen Verordnung gilt damit, für alle Teilnehmer am Fitnesstraining, Rehabilitationssport (auch mit ärztlicher Verordnung) und unseren Präventionskursen ohne Rezept, die 2G Regel. Davon ausgenommen sind weiterhin u.a. alle Patienten, die mit einem Heilmittelrezept oder T-RENA behandelt werden.
Falls noch nicht geschehen melden Sie sich bitte bei uns mit den aktuellen Nachweisen.
Ansonsten freuen wir uns, dass der Therapie-, Kurs- und Trainingsbetrieb mit den bekannten Einschränkungen weiter stattfinden kann!
Bleiben Sie Gesund
Ihr körperRAUM Team